Ausleger-Camara Boom Mod. 600

Artikelnummer:
915057
Preise exkl. Versandkosten
Dieses Produkt kann nicht in folgende Länder geliefert werden: Serbien

Mit dem RAILBLAZA Camera Boom 600 R-Lock gelingen dir actionreiche Aufnahmen auf dem Wasser aus jedem Winkel. Über 75?cm lang, vierfach verstellbar und kompatibel mit GoPro & Co. Perfekt für Kajak, Boot oder SUP. Einfach in eine StarPort-Basis einstecken und loslegen.

Bitte einloggen oder registrieren um einzukaufen

Ob beim Angeln, Paddeln oder Segeln, der RAILBLAZA Camera Boom 600 R-Lock ermöglicht spektakuläre Aufnahmen direkt vom Boot oder Kajak. Mit einer Länge von über 750?mm und vier flexibel einstellbaren Gelenken lässt sich die Kamera exakt auf das Geschehen ausrichten – für Fotos oder Videos aus jeder Perspektive.

Vollständig einstellbar & vielseitig einsetzbar
Die R-Lock-Gelenke lassen sich stufenlos verstellen und halten auch bei Bewegung zuverlässig die Position. Die obere Plattform ist abschraubbar und kann separat an anderer Stelle verwendet werden z.?B. für Kameras, GoPros oder auch alternative Aufsätze wie einen Rutenhalter oder eine Lampe (mit G-Hold).

Schnelle Montage ohne Werkzeug
Der Camera Boom passt in jede RAILBLAZA StarPort-Basis und ist in Sekunden einsatzbereit. Dank Standard-Gewinde ist er mit den meisten Kameras und Action-Cams kompatibel. Für GoPro-Kameras ist keine zusätzliche Halterung nötig und muss daher nur mehr aufgesetzt werden und das Video/Foto kann einfach gemacht werden.

Technische Daten

  • Länge: ca. 750?mm

  • 4 Gelenke mit R-Lock-Verstellung

  • Material: UV-beständiger, glasfaserverstärkter Kunststoff

  • Kompatibilität: Standard-Kameragewinde & GoPro

  • Gewicht: leicht & stabil

  • Hinweis: StarPort-Basis nicht enthalten

Lieferumfang

  • 1× RAILBLAZA Camera Boom 600 R-Lock

Anwendungsmöglichkeiten
Ideal für:

  • GoPro, Action-Cams, Kompaktkameras

  • Kajaks, SUPs, Schlauchboote, Motorboote

  • Alternative Einsätze mit Rutenhaltern oder Lampenhalterungen

Modell
ohne Starport
Farbe
schwarz
Prod. ID
02-4132-11